Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Inhalt der Vereinbarung
Die folgende Vereinbarung enthält die Bedingungen für die Teilnahme eines VIP-Partners (im folgenden VIP genannt) am VIP Partnerprogramm von Groupe Pierre & Vacances (im folgenden Betreiber genannt). Es gelten die zum Zeitpunkt der Antragstellung in unserem Dienst bereitgehaltenen Bedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen werden von uns nur bei schriftlicher Bestätigung unsererseits angenommen.
2. Vertragsbeginn und VIP-Partner
Ein Vertrag entsteht, wenn Ihre Partnerschaft von Ihnen frei geschaltet wurde. Als VIP-Partner werben Sie auf Ihrer Website für das Angebot des Betreibers . Ein Vertragsverhältnis mit dem Betreiber entsteht, nachdem der VIP sich bei einem Merchant beworben hat und dieser den VIP akzeptiert. Dem Betreiber ist freigestellt, die Bewerbung eines VIPs anzunehmen. Im Falle einer Ablehnung haben Sie keinerlei Ansprüche gegenüber diesem Merchant.
3. Vergütung
Folgende Vergütungsart können Sie für ein Partnerprogramm verwenden:
Pay-Per-Sale (PPS) mit prozentualer Vergütung: Bei dieser Vergütungsart wird der Nettoverkaufswert für die Kalkulation der Provisionen zu Grunde gelegt.
4. Haftung des Affilates
Der VIP haftet gegenüber dem Betreiber für sämtliche Schadensersatzansprüche, Haftungsansprüche und Kosten, die dadurch entstehen, dass ein Anspruch gegen sie geltend gemacht wird, demzufolge die Website des VIPs gegen das Wettbewerbsrecht, Gewerbliche Schutzrechte Dritter oder andere Gesetze bzw. Verordnungen verstoßen.
Der Betreiber erklärt ausdrücklich, dass der Betreiber keinerlei Einfluss auf die Inhalte der Seiten hat, zu denen Links der VIPs führen.
Der Betreiber distanziert sich deshalb ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten und Mitgliedseiten von VIPs.
Diese Erklärung gilt für alle www-Seiten , zu denen Links führen.
5. Verfügbarkeit/Haftungsausschluss
Der Betreiber haftet nicht für die ständige Verfügbarkeit. In Ausnahmefällen kann es dazu kommen, das eine geringe Anzahl von Transaktionen nicht erfasst werden können. Ein Anspruch gegen den Betreiber seitens der VIPs und Merchants besteht nicht.
Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Der Betreiber verweist auf seiner VIP Partner-Plattform mit Links zu anderen Seiten im Internet. Für alle diese Links gilt: Der Betreiber erklärt ausdrücklich, dass keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten besteht. Deshalb distanzieren sich der Betreiber hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf seiner VIP Partner-Plattform und macht diese Inhalte sich nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links führen.
6. Vertragslaufzeit
Der Account des VIPs für die VIP Partner-Plattform wird unbefristet erteilt. Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden.
Ebenso können einzelne Partnerschaften zwischen VIPs und Merchant bzw. zwischen Merchant und VIPs jederzeit ohne Angaben von Gründen beendet werden, ohne das hierdurch die Mitgliedschaft beim Groupe Pierre & Vacances VIP Partnerprogramm betroffen ist. Nach Kündigung werden keinerlei Vergütungen mehr bezahlt, selbst wenn ein VIP das jeweilige Werbemittel von seiner Website nicht entfernt.
7. Änderungen der Teilnahmebedingungen
Im Falle einer Änderung der Teilnahmebedingungen werden Sie von uns per E-Mail benachrichtigt. Jeder Teilnehmer kann, sofern er mit der Änderung der Teilnahmebedingungen nicht einverstanden ist, den Vertrag mit dem Betreiber mit sofortiger Wirkung kündigen.
8. Allgemeines
Für den Vertrag gilt Deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Köln.
Sollte eine der Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.
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